Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

der Brennholzeinschlag für das Jahr 2023 soll zum Anfang des kommenden Jahres erfolgen. Damit eine gute Planung und ein angepasster Holzeinschlag möglich sind, bitte wir interessierte Einwohnerinnen und Einwohner ihren Brennholzbedarf für das Jahr 2023 bis Freitag, den 06.01.2023 bei der Ortsgemeinde anzumelden.

In diesem Jahr gibt es wieder Anmeldeformulare, die Sie als Bedarfsanmeldung ausfüllen und zu den Bürgersprechzeiten des im Büro des Ortsbürgermeister abgeben und gegenzeichnen lassen müssen. Eine fernmündliche und mündliche Anmeldung reicht demnach zum Erwerb eines Brennholzloses nicht aus. Die Bürgersprechzeiten sind jeweils Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr.

Die Anmeldeformulare, die als Bedarfsanmeldung auszufüllen sind, liegen ab dem 01.12.2022 bei der Raiffeisenbank aus oder können ab dem vorgenannten Zeitpunkt unter folgendem Link Bedarfsanmeldung-Brennholz-2023 heruntergeladen werden.
Nur die vollständig ausgefüllte und vom Ortsbürgermeister oder einem seiner Vertreter gegengezeichnete Bedarfsanmeldung berechtigt zum Erwerb eines Brennholzloses.

Aufgrund der Trockenheit der vergangenen Jahre hat unser Wald einen geringeren Zuwachs an Holzmenge. Daher muss die Holzeinschlagmenge im folgenden Jahr wieder beschränkt werden.

Bei den Brennholzanmeldungen ist folgendes zu beachten:

  1. Es darf nur eine Bedarfsanmeldung je Haushalt abgegeben werden. Die Holzmenge wird auf etwa 5 Festmeter je Haushalt beschränkt. Hierbei behält es die Ortsgemeinde vor, einen Nachweis über Kamin oder anderen Holzbrennstellen zu fordern.

    Insofern die Anzahl der angemeldeten Brennholzlose 35 Brennholzlose übersteigt, behält sich die Ortsgemeinde eine Reduzierung der Holzmenge je Brennholzlos vor.

  2. Voraussetzung für den Erwerb eines Holzloses ist die Vorlage des Sachkundenachweises im Umgang mit Motorsägen. Die Arbeiten dürfen auch von anderen qualifizierten, sachkundigen     Personen durchgeführt werden, insofern der Holzloserwerber selbst keine geeignete Qualifikation vorweisen kann. Hierüber ist ebenfalls ein Nachweis vorzulegen.
  3. Das Brennholz wird ausschließlich für den Eigenbedarf innerhalb der Ortsgemeinde abgegeben. Ein Verkauf außerhalb der Ortslage wird ausdrücklich untersagt.
  4. Der Brennholzpreis je Festmeter musste durch den Ortsgemeinderat aufgrund der Preissteigerungen auf 68,00 Euro festgesetzt werden.

Für einen zusätzlichen Brennholzbedarf besteht die Möglichkeit, Nadelholz zu erwerben. Hierzu geben Sie bitte die gewünschte Menge an Nadelholz mit auf dem Anmeldeformular an. Wir werden Ihnen nach Vorlage hierzu ein Angebot unterbreiten. Bis dahin ist Ihre Bedarfsmeldung an Nadelholz nicht bindend.

Die Lage der Brennholzlose wurde noch nicht festgelegt. Sobald die Lage der Lose bekannt ist, können Sie diese in den Aushängen der Ortsgemeinde einsehen.

Torsten Raths

Ortsbürgermeister