Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

seit 2014 ist der Sammelplatz für Grünschnitt, Laub, Ast- und Strauchschnitt auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Wershofen, Flur 35, Flurstück 51 (Bereich der ehemaligen Abbrennstelle des Martinsfeuers) eingerichtet worden. Hier wurde ein 40 m³ Container zur Ablagerung Grünschnittes, Laub, Ast- und Strauchschnittes aufgestellt, der nach Bedarf geleert wird. Die Anfahrt und die Befüllung des Containers müssen diszipliniert und geordnet erfolgen. Die unten anstehende Benutzungsordnung muss zwingend eingehalten werden.

Der Dienst und die Nutzung Sammelplatzes für Grünschnitt, Laub, Ast- und Strauchschnitt sind für die Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde kostenfrei.

Benutzungsordnung

Der Grünschnittsammelplatz kann von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Wershofen unter den folgenden Bedingungen benutzt werden:

1.    Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet.

2.    Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.    Abgelagert werden darf nur Laub, Rasen-, Ast- und Strauchabschnitt aber keine Garten- oder     Bioabfälle bzw. sonstige Abfälle.

4.    Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke     und Kartons) abzulagern.

5.    Das Astwerk darf eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten.

6.    Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.    Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.    Die Ablagerung anderer Materialien als Laub, Rasen-, Ast- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

9.    Ansprechpartner ist der/die Ortsbürgermeister/in.

Um den Sammelplatz für Grünschnitt, Laub, Ast- und Strauchschnitt der Ortsgemeinde Wershofen als eine gute und sinnvolle Einrichtung sowie dauerhaft erhalten zu können, bitten wir die oben angeführten Bedingungen einzuhalten.

Leider werden immer wieder Abfälle und Gegenstände am und im Container „versehentlich abgestellt“, die die oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen. So wurden beispielsweise in der vergangenen Woche ein Vogelhäuschen, eine blaue Kunststofftonne sowie ein Laubsack am und im Container „vergessen“. Die jeweiligen Mitbürgerinnen und Mitbürger werden diese Sachen sicherlich schon vermissen.

Die aufgeführten Gegenstände stehen am Sammelplatz bereit und können dort abgeholt werden.

Vogelhäuschen und Laubsack beim Grün- und Astschnitt

 

Blaue Kunststofftonne im Container

Insofern die Gegenstände nicht umgehend am Sammelplatz abgeholt werden, müssen wir als Ortsgemeinde Wershofen diese Gegenstände als „Unrat“ entsorgen. Somit entstehen der Ortsgemeinde Wershofen und der ganzen Bevölkerung durch eine Entsorgung Kosten für die fach- und sachgerechte Beseitigung.

Torsten Raths

Ortsbürgermeister