Der Jugendzeltplatz

In der Romantischen Umgebung der 600 Jahre alten Eifelgemeinde Wershofen finden Sie Erholung bei Wanderungen auf markierten Wegen rund um den Ort, oder beim Besuch des Wildgeheges.
Auch sportliche werden Ihnen geboten z.B. beim Segelfliegen oder Bogenschießen in den örtlichen Vereinen. Ein Tennis- und Sportplatz ist in der unmittelbaren Nähe.

Die Zeltanlage liegt windgeschützt ausserhalb des Ortes, ca. 10 Minuten entfernt. Sie ist besonders geeignet für große Gruppen oder Vereine. Einrichtungen wie Großraumküche, Duschgelegenheiten und Toiletten stehen selbstverständlich zur Verfügung. Außerdem kann eine benachbarte Grillhütte angemietet werden.

Der Zeltplatz bietet Platz für große Gruppen, Vereine und Pfadfinder. 
Detaillierte Informationen hierüber entnehmen Sie bitte im nachfolgenden Abschnitt!

Großraumküche | Toilettenanlagen | Duschanlagen

Zweckbestimmung

Der Jugendzeltplatz „Freizeitgelände Wershofen” ist eine öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde Wershofen zur außerschulischen Jugendbildung. Er dient der Förderung und Gestaltung junger Menschen und ist zugleich eine Einrichtung des Fremdenverkehrs.

Reservierung, Vertragsabschluss

Aus der unverbindlichen Vormerkung eines Veranstaltungstermins kann kein Anspruch auf Überlassung des Jugendzeltplatzes oder auf Abschluss eines Mietvertrages abgeleitet werden.
Die Überlassung des Jugendzeltplatzes erfolgt durch einen rechts-wirksam zustande gekommenen Mietvertrag. Der Vertrag wird schriftlich ausgefertigt und ist von Vertretern beider Vertragsschließenden zu unterzeichnen.
Für die Überlassung des Jugendzeltplatres werden Nutzungsgebühren pro Tag und Person berechnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Einrichtungen gegen Gebühr anzumieten. Die Abrechnung der Kosten von Strom, Wasser, Gas und ggf. Holz erfolgt gesondert, nach den angegebenen Verbrauchspreisen. Die Miete wird mit einer Rechnung eingezogen. Die Ortsgemeinde Wershofen kann Vorauszahlungen aufgrund der zu erwartenden Miethöhe verlangen.
Die Ortsgemeinde Wershofen kann eine von ihr zu bestimmende Kaution verlangen, die bei beanstandungsfreier Rückgabe und bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache ausgezahlt oder zur Verrechnung mit dem Mietzins einbehalten wird.

Anmeldung, Einweisung, Übergabe

Die Anmeldung zur Platzbelegung erfolgt bei der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten durch den Verantwortlichen Gruppenleiter oder eine andere der Ortsgemeinde Wershofen ge-genüber legitimierte Person. Bei Anreise erfolgt eine Übergabe des Platres und der Anlagen vor Ort.
Dabei hat eine verantwortliche Person des Mieters zu bestätigen, dass der Platz und die Einrichtungen in einem ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurden.
Mängel können danach nur anerkannt werden, wenn sie im Übergabeprotokoll aufgeführt wurden.
Das Nichtaufführen von Mängeln bestätigt, dass der Platz und die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurden. Die Einweisung in den Jugendzeltplatz und die Zuteilung der Platzteile erfolgen durch die Ortgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten. Ein eigenmächtiger Wechsel in einen anderen Platzbereich ist nur nach Zustimmung der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten gestattet.
Bei Abreise sind der Platz und die Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Entstandene Schäden sind festzuhalten.
Über die Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll verfasst.

Platzordnung

Kameradschaftliches Verhalten und rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Jugendzeltplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Die für die Reinigung und Pflege erforderlichen Reinigungsgeräte und -Mittel sind vom Mieter mitzuführen.
Das Abreißen von Ästen und Zweigen an Bäumen und Sträuchern ist verboten.

Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Essensreste dürfen weder auf dem Zeltplatzgelände noch im Waldgelände vergraben werden. Sie sind sachgerecht zu entsorgen. Auf Mülltrennung ist ausdrücklich zu achten.
Für das Reinigen von Geschirr und Töpfen ist ausschließlich die Spülanlage, die sich im Versorgungsgebäude befindet, oder selbst aufgestellte Spülanlagen zu benutzen. Die Abwässer müssen ord-nungsgemäß in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Im Umkleidegebäude darf aus hygienischen Gründen nicht gespült werden.
Für offenes Feuer dürfen nur die hierfür vorgesehenen Feuerstel¬len oder selbstgebauten Hochfeuerstellen benutzt werden. Offe¬nes Feuer ist spätestens mit Eintritt der Nachtruhe zu löschen. Brennholz wird vor Ort durch die Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Das Fällen von Bäumen und Abhacken von Sträuchern und Bü¬schen ist generell verboten. Ebenso ist es verboten, Holz aus den umliegenden Wäldern für Lagerfeuer- oder Bauzwecke zu be-schaffen. Das Verbrennen von jeglichen Abfällen ist untersagt. Das Beschaffen von Bauholz in eigener Regie muss ausdrücklich durch die Ortsgemeinde Wershofen, deren Beauftragten oder den Förster genehmigt werden.
Beim Abspielen von Tonwiedergabegeräten ist darauf zu achten, dass Störungen für Mitbenutzer, Anwohner und das natürliche Umfeld vermieden werden. Ab 22:30 Uhr sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die Lärmstörung verursachen. Ruhestörender Lärm ist auf jeden Fall zu unterlassen. In der Zeit von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr herrscht Nachtruhe.
Der Aufenthalt von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.
Gräben ziehen oder Löcher graben bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauf-tragten.
Der Betrieb von Kraftfahrzeugen aller Art ist nur auf dem Zu-fahrtsweg zum Jugendzeltplatz gestattet. Innerhalb der Anlage darf nur auf den befestigten Wegen und nur zum Auf- und Abbau des Lagers gefahren werden.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen darf nur auf den dafür vorge-sehenen Parkflächen erfolgen. Das Abstellen von Wohnwagen, Wenmobilen und dgl. ist in begrenzter Anzahl möglich. Dies be¬dan allerdings einer frühzeitigen Absprache und Genehmigung der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten.
Das Betreten von Wiesengelände außerhalb der Anlage, von Ackergrundstücken, Forstkulturen, Dickungen, forst- oder land¬wirtschaftlichen Einrichtungen (z.B. Hochsitze, Futterplätze, Scheunen usw.) sowie von Waldgrundstücken, auf denen Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird, ist nicht zulässig.
Zur Vermeidung von Jagdbeeinträchtigungen sind Wanderungen und Spiele innerhalb der benachbarten Feld- und Waldareale, soweit diese betreten werden dürfen, in der Zeit von Sonnenun¬tergang bis Sonnenaufgang nur nach Absprache und Genehmi¬gung mit der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten zulässig. Er ist rechtzeitig über Art, Zeit und Umfang der Unter¬nehmungen durch den Verantwortlichen der Gruppe zu unterrich¬ten. Ausnahmen hiervon können nur von der Ortsgemeinde Wers¬hofen in Benehmen mit dem jeweiligen Jagdpächtern zugelassen werden. Ausnahmegenehmigungen sind zwei Tage vorher bei der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragter zu beantragen.
Verstöße gegen diese Platzordnung berechtigen die Ortsgemein¬de Wershofen oder deren Beauftragten zum teilweisen oder voll¬ständigen Einbehalt der Kaution.
Schwerwiegende Verstöße gegen diese Platzordnung können den Verweis vom Jugendzeltplatz zur Folge haben.

Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte während der Mietzeit verursachen. Er hat jeden entstandenen Schaden unverzüglich der Ortsgemeinde Wershofen oder deren Beauftragten mitzuteilen.
Der Mieter hat für alle Schäden einzustehen, die während der Mietzeit entstehen.
Er haftet dem Vermieter für alle Schäden, die an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen entstanden sind. Nach ordnungs-gemäßer Übergabe der Mietsache an den Mieter gelten alle danach festgestellten Schäden als zu Lasten und vom Mieter verursacht.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von sämtlichen Sachen der Benutzer und Besucher des Jugendzeltplatzes wird nicht übernommen.
Während der Mietzeit übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht für das Mietobjekt einschließlich der Aufbauten und der inneren Zuwegungen. Er stellt die Ortsgemeinde Wershofen von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang
mit einem auf dem Jugendzeltplatz erlittenen oder entstandenen Schaden geltend gemacht werden können.

Rücktritt vom Vertrag

Die Ortsgemeinde Wershofen ist berechtigt vom Vertrag zurückzu-treten, wenn durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist oder die Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt.
Der Rücktritt ist dem Mieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Macht der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Mieter weder Anspruch auf Schadensersatz, noch auf Ersatz seiner Auslagen und Aufwendungen noch auf entgangenen Gewinn.
Führt der Mieter aus irgendeinem von der Ortsgemeinde Wershofen nicht zu vertretenden Grund eine Veranstaltung nicht durch, so ist er verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen.
Bei kurzfristiger Absage innerhalb von 28 Tagen vor Mietantritt ist der Ortsgemeinde Wershofen eine Entschädigung in Höhe von 50% der zu erwartenden Mieteinnahmen zu entrichten.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters einen höheren Schaden sowie entstandene Kosten zu ersetzen.

Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Inkrafttreten
Diese Miet- und Benutzungsordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft Wershofen, im Oktober 2010

Torsten Raths
Ortsbürgermeister

siehe auch:
Anhang zur Miet- und Nutzungsordnung des Freizeitgeländes in Wershofen

Für die Nutzung des Freizeitgeländes und deren Einrichtungen wird eine Nutzungsgebühr erhoben:
Sie beträgt pro Person: 2,50 € pro Tag – bis 50 Teilnehmer und 2,00 € pro Person ab 51
Teilnehmer. – Grundlage ist die Teilnehmerliste.
Die Nutzungsgebühr beträgt jedoch mindestens 50,00 € pro Tag (Für Kleingruppen unter 15 Personen).
Bei kurzfristiger Absage, innerhalb von 28 Tagen vor Mietantritt, ist der Ortsgemeinde Wershofen eine
Entschädigung in Höhe von 50% der zu erwartenden Mieteinnahmen zu entrichten.

Duschmöglichkeiten im Freizeitgebäude:T a g e s p a u s c h a l e
Für die Nutzung der Gruppenduschen25,00 Euro
Für die Nutzung der Einzelduschen15,00 Euro
Kochmöglichkeit am Zeltplatz:
Hier steht in unmittelbarer Nähe zum Zeltplatz ein Versorgungsgebäude
mit Kücheneinrichtung bereit. Dieses kann separat angemietet werden.
p r o   T a g
Mietkosten30,00 Euro
Folgende Nebenkosten werden gesondert nach Verbrauch abgerechnet:
(bei steigenden Energiepreisen behalten wir uns eine Anpassung vor)
Wasser/Abwassergebühren10,00 Euro/cbm
Strom0,60 Euro/Kwh
Gasverbrauch (für die Warmwasserduschen und
Gasherd Küchencontainer)
4,95 Euro/cbm
Müllentsorgung

2,50 Euro/Person pauschal bis 50 Personen
3,00 Euro/Person pauschal bis 80 Personen
5,00 Euro/Person pauschal ab 100 Personen

( wenn der Müll durch die Gemeinde entsorgt wird
– Müllcontainer vorhanden )

Alternativ siehe Telefon- / Kontaktliste ➔ AWB Ahrweiler zur eigenen Containeranmietung

Ansprechpartnerin für Reservierungen der Grill- und Rasthütte, Zeltplatz sowie des Dorfgemeinschaftshauses.

Frau Angela Moog
Tel. 02694/781
Fax 02694/930187
e mail: a.moog@wershofen-eifel.de

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten!


Zuständig für die Einweisung und Abnahme des Jugendzeltplatz ist:

Thomas Brodam
Mühlenstr. 5,
53520 Wershofen
Telefon:  02694 – 1294

Buchungsanfrage

Sie können ganz einfach eine Buchungsanfrage an die Gemeindeverwaltung Wershofen stellen. Dazu selektieren Sie in dem Kalender Ihre gewünschte Aufenthaltstage und füllen das nebenstehende Formaler aus. Ihre Anfrage wird dann schnellst möglich bearbeitet und Sie werden von uns informiert.

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29
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Anzahl der teilnehmenden Personen (geschätzte Gruppengröße), falls bekannt

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