Wershofen, den 02.06.2026
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,
die Brennholzlose können ab Mittwoch, den 10.06.2026 zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte bringen Sie zur Brennholzlosversteigerung die vom Ortsbürgermeister oder einem seiner Vertreter gegengezeichnete Bedarfsanmeldung mit, denn nur diese berechtigt zum Erwerb eines Brennholzloses.
Voraussetzung für den Erwerb eines Holzloses ist die Vorlage einer Kopie des Sachkundenachweises im Umgang mit Motorsägen. Die Arbeiten dürfen auch von anderen qualifizierten, sachkundigen Personen durchgeführt werden, insofern der Holzloserwerber selbst keine geeignete Qualifikation vorweisen kann. Hierüber ist ebenfalls eine Kopie des Nachweises vorzulegen.
Die Verwaltung der Ortsgemeinde Wershofen