Das Dorfgemeinschaftshaus
Der Kern dieses Dorfgemeinschaftshauses wurde 1920 vom Dorstschutzverband Wershofen, dem die Gemeinden Blindert, Eichenbach, Hümmel, Ohlenhard, Pitscheid und Wershofen angehörten, als Forsthaus nach Plänen von Architekt Krekeler, Prüm, errichtet. Die Bauarbeiten wurden von dem Baumeister Raths aus Wershofen unter Aufsicht des Kreisbauamtes Adenau für 95.000 Goldmark ausgeführt. Nach einem weiteren Ausbau von Zimmern im Jahre 1927 diente das Haus bis zum Jahre 1978 den jeweiligen Forstbeamten als Wohn- und Wirtschaftsgebäude und zeitweilig auch als Lehrerdienstwohnung.
Durch großzügige Finanzhilfen von rd. 915.000 DM, die sich im Wesentlichen aus einem Landeszuschuss aus Mitteln des Bundes zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von 720.000 DM, Zuschüssen des Landkreises Ahrweiler von insgesamt rd. 120.000 DM, einer Zuwendung der „Jakob-Wilhelm-Tenten-Stiftung“, Bonn in Höhe von 50.000 DM zur Ausstattung des „J.-W.-Tenten-Gedächtnisraumes“, Zuwendungen der Jagdgenossenschaft Wershofen von 15.000 DM sowie vieler Einzelspenden von Firmen und Privatleuten zusammensetzen, konnte das mittlerweile unter Denkmalschutz stehende Gebäude im Jahre 1992/93 unter Leitung des Architekten W. Wirz, Adenau, in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege umgebaut und erweitert werden. Von der Bürgerschaft und den Vereinen wurden hierzu erhebliche Arbeitsleistungen erbracht. Die Gesamtkosten betrugen rd. 1,7 Mio. DM.
Die offizielle Übergabe des Hauses mit Setzung des Schlusssteines erfolgte am Sonntag, den 08. August 1993 in Anwesenheit von Herrn Landrat Weiler, Herrn Verbandsbürgermeister Labonte, Herrn Pfarrer Schommer, der auch die Einsegnung vornahm, dem Vertreter der Tenten-Stiftung, Herrn Mörsch, den Mitgliedern des Gemeinderates und den Ortsvereinen im Rahmen eines Dorffestes unter großer Beteiligung der Bevölkerung durch den Architekten an Herrn Ortsbürgermeister Erwin Raths.
Die Gemeinde dankte allen, die zur Verwirklichung dieses Vorhabens beigetragen haben.
Das Dorfgemeinschaftshaus kann für verschiedene Festlichkeiten und Anlässe von Ihnen angemietet werden. Detailierte Informationen hierüber entnehmen Sie bitte im nachfolgenden Abschnitt!
Großer Saal für ca. 100 Personen | |
„Tenten-Saal“ für ca. 50 Personen | |
Küche und Saal für ca. 30 Personen |
Kücheninventar:
Ess- und Kaffeeporzellan sowie Bestecke für ca. 100 Personen
Geschirrspülmaschine
Kühlschrank mit Gefrierfach
Backofen
Kaffeemaschine
Sanitäranlagen und eine Behindertengerechte Toilette.
Kinderspielplatz direkt am Haus.
15 Parkplätze am Haus und wertere 20-30 Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe.
Die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshaus können angemietet werden.
Nachfolgend gelten die aktuellen Gebühren für die unterschiedliche Nutzung.
Benutzung durch Auswärtige | ||||
Veranstaltungsdauer | Grosser Saal | Kleiner Saal | Tentenraum | Kueche |
Pro Tag | 150,00 Euro | 90,00 Euro | 120,00 Euro | 50,00 Euro |
Kommerzielle Veranstaltung | 300,00 Euro | 180,00 Euro | 240,00 Euro | 100,00 Euro |
Kurzzeitige Veranstaltungen | 75,00 Euro | 45,00 Euro | 60,00 Euro | 25,00 Euro |
Benutzung durch Einheimische ( Einwohner von Wershofen) | ||||
Veranstaltungsdauer | Grosser Saal | Kleiner Saal | Tentenraum | Kueche |
Pro Tag | 75,00 Euro | 40,00 Euro | 50,00 Euro | 25,00 Euro |
Kommerzielle Veranstaltung | 300,00 Euro | 180,00 Euro | 60,00 Euro | 35,00 Euro |
Kurzzeitige Veranstaltungen | 45,00 Euro | 30,00 Euro | –,– Euro | 30,00 Euro |
- Beim Betreiben von Großverbrauchern ( Kühlwagen usw.) hält sich die Verwaltung vor, diese gesondert abzurechnen.
- Die Kaution beträgt den Mietpreis des jeweiligen Raumes
- Für kurzfristige Veranstaltungen gemeinnütziger oder sozialer (nicht kommerzieller Art), wird pro Benutzungsfall eine Gebühr von 0,80 Cent pro Teilnehmer erhoben. Die erhöht sich bei Benutzung der Küche um 0,80 Cent pro Teilnehmer. Die Mindestgebühr für alle Veranstaltungen beträgt 15,00 Euro. Bei Erstellung des Benutzerplanes gemäß § 1 b) der Benutzerordnung, wird im Einzelfall, abweichend von Satz 1, das Benutzungsentgeld vom Ortsgemeinderat festgelegt. Bis zur Erstellung gilt Satz 1.
- Bei Veranstaltungen, deren Erlös überwiegend gemeinnützigen oder sozialen Zwecken zufließt, wird das Benutzungsgeld durch die Ortsgemeinde frei vereinbart.
- Nebenkosten sind in dem Benutzungsentgeld enthalten. Bei Veranstaltung zu Nr.1 ist der Abfall durch den Veranstalter selbst zu entsorgen.
Der Gebührentarif wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 29.11.2018 beschlossen.
Ansprechpartnerin für Reservierungen der Grill- und Rasthütte, Zeltplatz sowie des Dorfgemeinschaftshauses.
Frau Angela Moog
Tel. 02694/781
Fax 02694/930187
e mail: a.moog@wershofen-eifel.de
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten!