Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

der Brennholzeinschlag soll in Kürze erfolgen. Damit eine gute Planung und ein angepasster Holzeinschlag möglich sind, bitte ich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner ihren Brennholzbedarf für das Jahr 2022 bis Mittwoch, den 01.12.2021 anzumelden.

Die Anmeldeformulare, die als Bedarfsanmeldung auszufüllen sind, liegen ab dem 29.10.2021 bei der Raiffeisenbank und dem Raiffeisen-Markt aus,

oder können hier –> Bedarfsanmeldung Brennholz 2022 heruntergeladen werden.

Auf Grund der aktuellen Corona Situation möchten wir Sie bitte das Anmeldeformular bis zu dem o.g. Termin bei Herrn Georg Udelhofen Kottenbornerst.40 in den Briefkasten einzuwerfen, wir werden Ihnen dann zeitnah ein von der Gemeinde gegengezeichnetes Exemplar zustellen. Eine fernmündliche und mündliche Anmeldung ist zum Erwerb eines Brennholzloses nicht ausreichend.

Die Verwaltung sowie der Forstausschuss wurden bei Gesprächen mit unserer Forstverwaltung darauf hingewiesen, dass der Wald in Wershofen in den vergangenen Jahren durch die längeren Trockenzeiten gelitten hat. Die Forstverwaltung hat der Gemeinde Wershofen für die nächsten Jahre dazu geraten den Brennholzeinschlag zu reduzieren. Der Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am 10.12.2020 mit Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2021 dem zugestimmt.

Es ist folgendes zu beachten:

  1. Die gesamte Einschlagmenge an Laubholz wird auf 170 Festmeter, an den Weg gerücktes Langholz (Buche/Eiche) Reduziert.
  2. Je Haushalt wird ein Brennholzlos von max. 5 Festmeter vergeben. Hierbei behält es sich die Ortsgemeinde vor einen Nachweis über Kamin oder anderen Holzbrennstellen zu fordern.
  3. Sollten mehr als 34 Haushalte einen Bedarf an Brennholz/Laubholz anmelden, werden die Mengen anteilig an die Einschlagmenge angepasst.
  4. Voraussetzung für den Erwerb eines Holzloses ist die Vorlage des Sachkundenachweises im Umgang mit Motorsägen. Die Arbeiten dürfen auch von anderen qualifizierten, sachkundigen Personen durchgeführt werden, insofern der Holzloserwerber selbst keine geeignete Qualifikation vorweisen kann. Hierüber ist ebenfalls ein Nachweis vorzulegen
  5. Das Brennholz wird ausschließlich für den Eigenbedarf innerhalb der Ortsgemeinde abgegeben. Ein Verkauf außerhalb der Ortslage wird ausdrücklich untersagt.
  6. Sollte ein zusätzlicher Bedarf an Brennholz bestehen, besteht die Möglichkeit diesen durch die Gemeinde mit Nadelholz abzudecken. Bitte geben Sie die gewünschte Menge an Nadelholz mit auf dem Anmeldeformular an. Wir werden Ihnen dann hierzu ein Angebot unterbreiten. Bis dahin ist Ihre Bedarfsmeldung an Nadelholz nicht bindend.

Die Lage der Brennholzlose wurde noch nicht festgelegt. Sobald die Lage der Lose bekannt ist, können Sie dies in den Aushängen der Ortsgemeinde erfahren.

Georg Udelhofen

Geschäftsbereich Forst