Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,
unser Dorf Wershofen befindet sich im digitalen Aufwind. Am 26.03.2022 berichteten wir über „schnelles Internet für Wershofen“. Dies soll nunmehr durch einen weiteren innovativen Baustein ergänzt werden: Beleuchtung durch Glasfaser. Wie bereits berichtet, wird in ganz Wershofen eine neue Glasfasernetzstruktur aufgebaut. Die neuen Hauptleitungen der Lichtwellenkabel werden im Bürgersteig bzw. den Randtreifen unmittelbar am Straßenrand verlegt. Durch ein neues Verfahren kann der Datenstrom für das Internet in den Lichtwellenkabel sichtbar gemacht und für die Straßenbegrenzungsrandbeleuchtung innerhalb unseres Dorfes genutzt werden. Derzeit können leider nur monotone, weiße Lichtstrahlen sichtbar gemacht und zur Ausleuchtung des Straßenrandes und Gehweges genutzt werden. Doch ein Forschungsprojekt des Fraunhofer Institutes befasst sich in einer Studie damit, ob eine farblich unterschiedliche Beleuchtung, z.B. auch grundstücksbezogen, möglich ist. Erste Ergebnisse werden Ende April 2022 erwartet und in einer Sondersitzung dem Ortsgemeinderat vorgestellt. Insofern dies möglich sein sollte, soll jedem Eigentümer bebauter Grundstücke ein kostenloser Zugang zur Lichtsteuerung über eine App im „eigenen“ Gehweg ermöglicht werden. So können beispielweise an Festen, wie Karneval, Feuerwehrfest und Weihnachten die Gehwege in rotem Licht erstrahlen. An Kirmes sollten Sie natürlich die Farben grün und weiß – die Vereinsfarben des Junggesellenvereins Waldesgrün Wershofen e.V. – an ihren Grundstücken einstellen. Die Ortsgemeinde wird für die einzelnen Feste und für besondere Ereignisse ein Lichtkonzept für den Ort erarbeiten und Ihnen zur Verfügung stellen.
Für nicht bebaute Grundstücke, also freie Baugrundstücke, behält sich die Ortgemeinde die Lichtsteuerung selbst vor. Bei den unbebauten Grundstücken soll vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von 107 – in Worten einhundertsieben – freien Baugrundstücken, die offenbar nicht zum Verkauf stehen, und der starken Nachfrage an Bauland geschuldet eine Art Ampelsystem eingeführt werden:
Ist ein Grundstück nicht bebaut so erscheint zunächst die Farbe GRÜN am Rande Grundstücks. Sollte das Grundstück nicht innerhalb eines Jahres – bemessen ab dem 01.04.2023 – verkauft und/oder bebaut sein oder zumindest mit dem Bau begonnen worden sein, wechselt die Farbmarkierung automatisch in die Farbe ORANGE. Nun verbleibt wiederum ein Jahr für eine Bebauung des freien Grundstückes. Sollte nach Ablauf eines weiteren Jahres weder eine Verkaufstätigkeit noch mit einem Bau begonnen worden sein, so wechselt die farbliche Markierung am Gehwegrand in die Farbe ROT. Nun bleibt der Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks noch ein weiteres Jahr um tätig zu werden. Nach Ablauf dieses letzten Jahres sind zwei Szenarien möglich. Erste Möglichkeit ist die Enteignung des Grundstücks und Übergang an die Ortsgemeinde. Weitere Möglichkeit ist ein Aufhebungs- und Änderungsverfahren des Bebauungsplanes gemäß § 13 Baugesetzbuch. Nach Änderung des Bebauungsplanes verliert das ehemalige Baugrundstück seinen Bauwert und wird im Bodenrichtwertsystem des Landes Rheinland-Pfalz nach Auskunft durch den Gutachterausschuss mit höchstens 5 Euro je Quadratmeter und somit nicht mehr als Bauland bewertet.
Hintergrund der Einführung dieses Ampelsystems ist die Vorschriften im Landesentwicklungsplanes Rheinland-Pfalz – LEP IV. Hiernach gilt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Dies bedeutet, dass die Ortsgemeinde kein neues Bauland am Rande der Ortslage ausweisen darf, solange freie Baugrundstücke innerhalb der Gemeindegrenzen in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Aufgrund der Unverkäuflichkeit der freien Baugrundstücke stehen selbst bauwilligen Wershofener Bürgerrinnen und Bürgern kein Bauland zur Verfügung. Somit wird eine Entwicklung unseres schönen Ortes gehemmt. Mit den vorgenannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsgemeinderat dieser Entwicklung entgegen wirken zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Raths
Ortsbürgermeister