Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,
am Montag, dem 14. November 2022 wurden am Sammelplatz für Grünschnitt, Laub, Ast- und Strauchschnitt auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Wershofen, Flur 35, Flurstück 51 – Tierfelle und Innereien von Kaninchen oder Hasen widerrechtlich entsorgt. Zudem wurden im selben Zeitraum am Waldrand mehrere Hühnerkadaver unzulässig und nicht sachgerecht entsorgt.
Die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkadavern ist in Wald- und Feldflur sowie auf den Grundstücken grundsätzlich unzulässig. Darüber hinaus werden sowohl Haustiere als auch wild lebende Tiere durch solch unsachgemäße Entsorgung von Schlachtabfällen und Kadavern gefährdet. Eine derartige rechtwidrige Entsorgung kann zudem zum Anlocken von Ungeziefer führen.
Wir bitten Sie daher, Ihre Schlachtabfälle und Tierkadaver künftig ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Weitere Informationen zur Entsorgung von Tierkadavern und Schlachtabfällen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinärwesen, unter Telefonnummer 02641 975 203.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Raths
Ortsbürgermeister