Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,
wir erhalten immer wieder Anfragen zum Sachstand unseres Projektes Bestattungswald „Traumwald“. Aufgrund der Nachfragen und der langen Verfahrensdauer zur Umwandlung eines Waldes in einen Bestattungswald möchten wir Ihnen hierzu einen kurzen Sachstand mitteilen und einen Ausblick aufzeigen:
Der Beschluss des Ortsgemeinderates zur Einrichtung eines Bestattungswaldes im Bereich zwischen Schwellert und Kirchtal wurde im Jahr 2018 gefasst, die entsprechenden Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt und Fachplaner für die Durchführung des landesplanerischen Verfahrens beautragt. Nach mehrfacher Überarbeitung der erforderlichen Gutachten und Planunterlagen konnte im Jahr 2019 der Antrag auf landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Ahrweiler gestellt werden und durch die Kreisverwaltung das sogenannte Anhörungsverfahren begonnen werden.
Im Rahmen des Verfahrens zur landesplanerischen Stellungnahme wurde seitens der Fachbehörden festgestellt und der Ortsgemeinde im August 2019 bekannt gegeben, dass dem Projekt in dieser Größe und Ausdehnung erhebliche forstrechtliche und naturschutzfachliche Belange und Belange im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit entgegenstehen, wodurch keine Genehmigung, sondern eine Ablehnung des Projektes „Traumwald“ seitens der Behörden aufgezeigt wurde. Dies führte dazu, dass das Plangebiet des Bestattungswaldes umgeplant und um zwei Drittel verkleinert werden musste, sodass sich dieser „nur“ noch im Bereich von etwa 25 bis 30 Meter entlang des Wirtschaftsweges zum Offenland (Wiesen und Felder) hin erstrecken wird. Da selbst dieser Bereich in natur- und forstwirtschaftlicher Hinsicht sehr sensibel ist, wurde eine Weiterführung des Verfahrens und einer in Aussichtstellung eines ggf. positiven Ergebnis seitens der Behörden mit der Auflage verbunden, nunmehr eine umfassende naturschutzfachliche Untersuchung, artschutzrechtliche Prüfung und eine naturschutzfachliche Kompletterhebung durchzuführen, deren Untersuchungszeitraum etwa ein Jahr beträgt.
Trotz Auftragsvergabe für die entsprechenden Gutachten im Februar 2020 wurden die artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch das beauftragte Fachplanungsbüro erst von März bis Oktober 2021 durchgeführt. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung folgte im Juli 2022 und wurde der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Stellungnahme vorgelegt.
Nach Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde am Ende des vergangenen Jahres besteht weiterhin Klärungs- und Untersuchungsbedarf in naturschutzfachlicher Hinsicht. Nach erneuter und weiterer schriftlicher Stellungnahme durch das von der Ortsgemeinde beauftragte Fachplanungsbüro Naturschutz hat die Ortsgemeindeverwaltung nunmehr ein klärendes Gespräch und einen Ortstermin mit allen beteiligten Behörden und Fachplanern angeregt um möglichst zeitnah ein möglichst abschließendes Ergebnis sowie hoffentlich einen positiven Verfahrensausgang zu erwirken.
Bei Aussicht auf ein positives Gesprächs- und Verfahrensergebnis durch die Fachbehörden und Fachplaner soll zur Verfahrensbeschleunigung parallel zum Verfahren auf landesplanerische Stellungnahme die Widmungsgenehmigung für einen Bestattungswald beantragt werden.
Trotz zeitnaher Einleitung aller erforderlichen Verfahren und Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde sowie Beauftragung entsprechender Fachplanungsbüros und stetige Nachfrage nach dem für uns als Ortsgemeinde wichtigem Projekt, ist die Dauer des Verfahrens unbefriedigend. Die Ortsgemeinde plant die Einnahmen des Traumwaldes jedes Jahr aufs Neue im Haushalt ein. Allerdings lassen die erste Bestattung und somit auch die ersten Einnahmen aus dem Projekt weiterhin leider auf sich warten.
Für die Ortsgemeinde ist der Traumwald ein wichtiges Projekt, das wir mit Nachdruck unterstützen. Wir werden Sie weiterhin im Falle von neuen Erkenntnissen über den Sachstand entsprechend informieren.
Die Verwaltung der Ortsgemeinde Wershofen