Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

im Jahr 2023 hat jede Ortsgemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Vorzuschlagen durch die Ortsgemeinde Wershofen für die Wahl der Schöffen sind 2 Personen und für die Wahl der Jugendschöffen eine beliebige Anzahl von Personen.

Das verantwortliche Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Die Schöffen und Jugendschöffen werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt.

Mehr Informationen erhalten Sie im Internet unter Leitfaden_fuer_Schoeffen_StrafG.pdf (rlp.de)

Insofern Sie Interesse an der Arbeit als Schöffe und/oder Jugendschöffe haben, können sie sich unter Angabe von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Beruf bis zum 05.05.2023 schriftlich oder per E-Mail unter info@wershofen-eifel.de bei der Ortsgemeindeverwaltung Wershofen melden.

Die Verwaltung der Ortsgemeinde Wershofen