Wershofen, den 20.03.2026

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

Die Gemeinde Wershofen und die Forstverwaltung weisen darauf hin, dass das Entsorgen von
Gartenabfällen im Wald keine Bagatelle, sondern eine rechtswidrige Abfallentsorgung
darstellt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie den kommunalen
Abfallsatzungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit spürbaren
Bußgeldern geahndet werden kann.

Grünschnitt ist rechtlich als Abfall eingestuft. Seine Ablagerung im Wald führt zu
erheblichen ökologischen Problemen: Nährstoffeinträge verändern die Bodenverhältnisse,
fördern die Ausbreitung nicht heimischer Pflanzenarten und beeinträchtigen die natürliche
Vegetation. Zudem entstehen zusätzliche Kosten für die fachgerechte Beseitigung, die
letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Je nach Schwere des Verstoßes werden mehrere hundert Euro fällig. In Schutzgebieten sind
deutlich höhere Sanktionen möglich.

Die Forstverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Gartenabfälle ausschließlich
über die kommunalen Entsorgungswege zu beseitigen. Diese befindet sich an der
Kottenbornerstraße Richtung Kottenborn, aus Richtung Wershofen kommend auf der rechten
Seite. Das bloße ablegen neben dem bereitgestellten Container ist ausreichend. Zusätzlich
bietet die Biotonne eine legale und umweltverträgliche Alternative.

Hinweise auf illegale Ablagerungen nimmt die zuständige Abfallbehörde des Kreises
Ahrweiler entgegen. Auch die Revierleitungen dokumentieren entsprechende Funde und
leiten diese zur weiteren Verfolgung an die Behörden weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Forstverwaltung Forstrevier Wershofen